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Haribannus, heribannus (deu)

Haribannus, heribannus: Heerbann.

Beim haribannus handelte es sich ursprünglich wohl um die Bezeichnung für die geordnete und anbefohlene militärische Aktion, bei der es sich auch um die Sammlung des Heeres handeln konnte. In fränkischer Zeit findet sich der Begriff mit verschiedenen Bedeutungen: Der Anordnung zur Teilnahme am Heeresaufgebot, dem Heeresaufgebot selbst, einer Aktion, die nicht ohne den Heerführer durchgeführt werden darf, als Bußzahlung bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Heereszug sowie als Bezeichnung der Heersteuer. Die beiden letzteren Bedeutungen verschwimmen in den Quellen, so dass nicht immer klar ist, ob es sich um eine Strafzahlung (in karolingischer Zeit 60 Solidi, seltener auch 30 Solidi) oder um eine Ablösesumme zur Befreiung vom Heeresdienst handelte.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Haribannus, heribannus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.haribannus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)