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Mundeburdium (deu)

Mundeburdium: Schutzgewalt; abgeleitet vom volkssprachlichen mund/munt (Schutz); häufig synonym zu defensio, tuitio oder patrocinium gebraucht.

Mundeburdium bezeichnete zahlreiche unterschiedliche Schutz- und Abhängigkeitsverhältnisse, die sowohl Personen als auch Gruppen und Institutionen umfassen konnten. Dabei dienten hochgestellte Personen (häufig Könige, aber etwa auch Bischöfe) als Schutzherren für Kirchen und Klöster wie auch Witwen, Waisen und andere minderbegüterte Personen. Besonders geschützt wurden durch das mundeburdium Rechtsstatus und Eigentum der zu Schützenden, oft verbunden mit besonderen Gerichtsprivilegien (etwa dem Verweis auf das Königsgericht. Im Gegenzug für den Schutz schuldeten die Geschützten dem Schutzherren Gehorsam (obsequium). Das mundeburdium-Verhältnis wurde bis zur Karolingerzeit auch auf die Erben von Schutzherr und zu Schützenden ausgedehnt und damit perpetuiert.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mundeburdium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mundeburdium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)