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Mithio (deu)

Mithio: Rechtliche Verantwortlichkeit.

Der Germanolatinismus mithio bezeichnete ursprünglich nur die von einem Herrn geschuldete Verantwortung für die Handlungen der von ihm abhängigen Personen und damit seine Verpflichtung, für diese einzustehen, aber auch, für sie Rechenschaft abzulegen. Abgeleitet davon konnte mithio auch den von dieser Verpflichtung betroffenen Personenkreis bezeichnen, wie auch den von diesem Kreis bewohnten Raum. In der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts scheint der Begriff außer Gebrauch gekommen zu sein.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mithio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mithio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)