Privilegium: Privileg, Sonderrecht bzw. die dieses verleihende Urkunde, abgeleitet aus lat. lex (Gesetz) und privus (einzeln).
Schon im römischen Recht diente der Begriff privilegium zur Bezeichnung eines bestimmten Individuen, Personengruppen, Orten oder Institutionen verliehenen Sonderrechts1 Vgl.
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