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Iudex (deu)

Iudex: Amtsträger, Richter.

Ursprünglich die Bezeichnung für Richter verlor iudex in der Spätantike seine technische Bedeutung und konnte fortan zur Designation verschiedenster Amtsträger, häufig mit Aufgaben in der Rechtspflege, verwendet werden. In fränkischer Zeit war iudex ein reiner Funktionstitel, der Amtsträger jeglicher Art bezeichnen konnte, die Herrschafts- oder Disziplinarakte ausübten. In karolingischer Zeit setzte sich Gebrauch von iudicare für „richten“ im Gerichtskontext durch, gefolgt von der Gleichsetzung von iudex mit „Richter“ beginnend im 10. Jahrhundert.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Iudex", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.iudex.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-03)