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Tabularius (deu)

Tabularius: In einer Kirche Freigelassener.

Der tabularius bezog seinen Namen von der Freilassung in der Kirche, bei welcher der Herr, den freizulassenden Sklaven an der Hand haltend und ihn gemeinsam mit der tabula, der Freilassungserklärung, dem Kirchenvorsteher übergab. Manumissio per tabulam wurde zum Synonym für die Freilassung in der Kirche (manumissio in ecclesia), tabularius (oder cerarius) die Bezeichnung für den in der Kirche Freigelassenen. Mit der Freilassung in der Kirche übernahm dieseund nicht der Freilasser selbstseit der Merowingzeit immer häufiger die Patronatsrechte über den Freigelassenen. Konkrete Regelungen zu den tabularii finden sich in der Lex Ribuaria 61 (58). Nach dieser wurde der tabularius an die Kirche, in welcher die Freilassung erfolgte, gebunden; Ihr schuldete der tabularius bestimmte Abgaben, sie war sein Gerichtsort, sie beerbte ihn bei Kinderlosigkeit, aus ihrer Schutzgewalt dürften er und seine Kinder nicht entfernt werden. Diese strenge Bindung an die Kirche unterschied die tabularii von anderen Freigelassenen und machte einen Aufstieg in die Klasse der Vollfreien unmöglich.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Tabularius", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.tabularius.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)