Curia: wörtlich „Versammlung“ oder auch „Gericht“1
In der römischen Antike bildete die curia ein kollektives städtisches Entscheidungsorgan. Je nach Stadt und möglicherweise auch Situation gehörten ihr unterschiedliche Gruppen an, etwa örtliche Angehörige der Reichsaristokratie und Beamtenschaft (honorati), Großgrundbesitzer (possessores), Klerus und andere einflussreiche Bürger2
HL