Sponsalia, desponsatio: Verlobung.
Als sponsalia wurde in römischer Zeit die Verlobung, der der Eheschließung vorangehende Akt, bezeichnet. Hatte es sich bei ihr zunächst um ein frei lösbares Versprechen gehandelt, wurde ihre rechtliche Verbindlichkeit im Laufe des 4. und 5. Jahrhunderts mit dem Aufkommen des Verlobungsgeschenkes (arra sponsalicia) gestärkt und das einseitige Aufkündigen der sponsalia mit Vermögensnachteilen bestraft1 Vgl. dazu
HL