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Sponsalia, desponsatio (deu)

Sponsalia, desponsatio: Verlobung.

Als sponsalia wurde in römischer Zeit die Verlobung, der der Eheschließung vorangehende Akt, bezeichnet. Hatte es sich bei ihr zunächst um ein frei lösbares Versprechen gehandelt, wurde ihre rechtliche Verbindlichkeit im Laufe des 4. und 5. Jahrhunderts mit dem Aufkommen des Verlobungsgeschenkes (arra sponsalicia) gestärkt und das einseitige Aufkündigen der sponsalia mit Vermögensnachteilen bestraft. Bereits im 3. Jahrhundert kam mit der desponsatio ein neuer Begriff für die Verlobung auf, an dessen Verbreitung vor allem christliche Autoren Anteil hatten. Rechtlich greifbar wird die desponsatio in fränkischer Zeit. Sie stellte nun die unmittelbare Vorstufe zur Eheschließung dar und wurde zwischen dem Bräutigam und dem Inhaber der Munt über die Braut abgeschlossen. Besiegelt wurde sie mit einer symbolischen Gabe, die beide Parteien unter Strafandrohung zum Eheschluss verpflichtete.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Sponsalia, desponsatio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.sponsalia.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-25)