Vatikan BAV Reg. Lat. 612 (V6)
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12v-13r 13v-14r 14v-15v 16r-16v 17r-17v 17v 28v-29r-
fol.12v-13r: Marculf II,15
Hochzeitsgabe von Landgütern durch Schwiegervater
Hochzeitsgabe von Landgütern durch einen Mann an die Braut seines Sohnes vor der Hochzeit.
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fol.13v-14r: Marculf II,16
Sühnegabe von Gütern zur Hochzeit nach Frauenraub
Sühnegabe (
compositio )oder Übertragung einer Ortschaft und weiterer Güter durch einen Mann an seine Braut anlässlich ihrer Hochzeit, nachdem er diese mit ihrer Zustimmungoder gegen ihren Willen entführt und sich anschließend auf Vermittlung durch Priester und Männer guten Leumunds (boni homines ) ausgesöhnt hatte. -
fol.14v-15v: Marculf II,14
Teilung des elterlichen Erbes
Vertrag in doppelter Ausfertigung über die mittels
festuca erfolgte Teilung des elterlichen Erbes zwischen zwei Brüdern. -
fol.16r-16v: Marculf II,12
Verfügung von Todes wegen zugunsten einer Tochter
Verfügung von Todes wegen, mittels welcher eine Person ihre Tochter zur mit ihren Brüdern gleichberechtigten Erbin einsetzt.
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fol.17r-17v: Marculf II,11
Übertragung einer Ortschaft gegen Pflege
Übertragung einer Ortschaft durch eine Person an ihren Enkel mit der Verpflichtung, erstere zu pflegen.
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fol.17v: Marculf II,28
Verkauf seiner selbst
Selbstverkauf einer Person an ihren Herrn, nachdem dieser die für eine Missetat des sich Verkaufenden fällige Bußzahlung beglichen hatte.
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fol.28v-29r: Marculf II,13
Übertragung des Eigentums an einen Adoptivsohn
Übertragung des gesamten Eigentums durch eine Person ohne natürliche Söhne an einen Mann, den sie an Sohnes statt angenommen und zu ihrer Pflege verpflichtet hat.