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Mos (deu)

Mos: wörtlich „der für die Handlungsweise zur Regel gewordene Wille“, also die Sitte, das Herkommen, die Gewohnheit.

In der römischen Antike beschreibt der mos maiorum die auf Tradition beruhende, von den Vorvätern überkommene Ordnung des römischen Volkes und stellt damit eine sittliche Ethik mit vorbildhaftem Charakter dar. Der mos konnte rechtsbildend wirken und sich inhaltlich zur consuetudo verfestigen. In der Spätantike stand der mos gleichwertig neben lex und consuetudo und sollte gemeinsam mit letzterer dann herangezogen werden, wenn die lex keine Rechtsgrundlage bot. Für Isidor beschreibt mos ungeschriebenes Recht und stellte damit als Gegenpart zur lex einen Teil des ius dar. Mit dem Verlust der Schärfe des lex-Begriffes als schriftlich gesetztes Recht im frühen Mittelalter löste sich dieser Gegensatz auf. Da zur gleichen Zeit auch die inhaltliche Unterscheidung von mos und consuetudo schwand, besaß mos schließlich nur noch eine mehr oder minder intensive Beziehung zum alten Assoziationsfeld. Mos konnte nun weitgehend synonym zu consuetudo, aber zu auch lex und ius verwendet werden, behielt jedoch oftmals eine moralische Komponente. Im 11. Jahrhundert fand schließlich eine Wiederbelebung der antiken Inhalte dieser Begriffe statt, welche den hochmittelalterlichen Rechtsvorstellungen den Boden bereitete.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mos", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mos.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)