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Interpellare (deu)

Interpellare: Klagen, jemandem ein Unrecht vorwerfen.

In den frühmittelalterlichen Gerichtsurkunden findet sich interpellare regelmäßig in Zusammenhang mit der Klageerhebung. In den Leges ist es mit Ausnahme der Lex Ribuaria kaum belegt, findet sich aber in den Kapitularien. Wie das ebenfalls gebräuchliche accusare scheint interpellare von den Zeitgenossen vor allem als „jemandem ein Unrecht vorwerfen“ verstanden worden zu sein, konnte aber auch als „in die Rede fallen“ oder „jemanden mit Fragen bestürmen“ verstanden werden.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Interpellare", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.interpellare.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2025-12-27)