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Gasindus (deu)

Gasindus: (bewaffneter) Gefolgsmann.

Vor allem in langobardischen Quellen des 8. und 9. Jahrhunderts zu finden bezeichnete gasindus den (bewaffneten) Gefolgsmann oder (waffentragenden) Klienten eines Königs oder eines anderen Mächtigen, der diesem durch ein Dienstverhältnis verbunden war. Standen gasindi in königlichem Dienst, so gehörten sie den höchsten Rängen an und genossen besonderen Königsschutz. Neben ihren eigentlichen Aufgaben als Leibwächter, Berater und Boten konnten sie auch Funktionen in der Rechtsprechung, militärische Aufgaben und Sonderaufträge übernehmen. Im Althochdeutschen bezeichnete gasindi das Gefolge oder die Dienerschaft, gasindo den Weggenossen, Dienst- oder Gefolgsmann. Vermutlich im 12. Jahrhundert verengte sich dieedeutung von gasindus auf das Hausgesinde.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Gasindus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.gasindus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)