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Vicini (deu)

Vicini: Nachbarn.

Der Terminus vicini stammt aus dem römischen Vulgarrecht und wurde aus diesem in die fränkische Rechtssprache übernommen. Bei den frühmittelalterlichen vicini (Nachbarn) handelte es sich um eine Gruppe von Personen, deren Zugehörigkeit durch die räumliche Nähe bestimmt war. Die vicini bildeten jedoch keine rechtliche Gemeinschaft, sondern stellten eine offene Gruppe dar. Sie treten häufig in Rechtsangelegenheiten in Erscheinung, bei denen sie ob ihrer Kenntnis der lokalen Verhältnisse, als Zeugen für diese vor Gericht oder bei Rechtsgeschäften auftreten. Als vicini dienten dabei vor allem Personen, deren Autorität durch ihre Erfahrung und ihr soziales Prestige unterstrichen wurde. In karolingischer Zeit scheinen die nachbarlichen Funktionen und Befugnisse gegenüber der früheren Zeit zugenommen zu haben.

HL

Suggested Citation Form:

Lößlein, Horst, "Vicini", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.vicini.deu001/passage/all] (Accessed on: 2025-11-12)