Testamentum: Testament, (Schenkungs-)Urkunde. Im römischen Recht die schriftliche Erbeinsetzung1
Beim römischen testamentum handelte es sich um einen unilateralen Rechtsakt, der allein dem Willen des Testators entsprang und jederzeit widerrufen werden konnte, da er seine Wirksamkeit erst beim Tode des Testators erlangte. Er diente der Korrektur der Erbenreihenfolge oder der Bestimmung neuer Erben4
HL