Auctor: Urheber, Autor; im rechtlichen Sinne auch Garant, Garantiegeber1
Im römischen Recht bezeichnet der auctor bei Eigentumsgeschäften den Veräußerer, also den vorherigen Eigentümer der zu verkaufenden Sache2
HL
Auctor: Urheber, Autor; im rechtlichen Sinne auch Garant, Garantiegeber1
Im römischen Recht bezeichnet der auctor bei Eigentumsgeschäften den Veräußerer, also den vorherigen Eigentümer der zu verkaufenden Sache2
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