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Litus (deu)

Litus: Halbfreier; frankolateinisch letus oder ledus, latinisiert litus.

Die liti erscheinen erstmals in der Lex Salica als heterogen zusammengesetzte Gruppe ohne feste Abgrenzung, der etwa Handwerker, Freigelassene und Romanen angehören. In den ältesten Fassungen sind die liti in die Nähe der servi gerückt, in den späteren hingegen in die der Freien. Seit Mitte des 8. Jahrhunderts nimmt die Zahl der Erwähnungen der liti stark zu und scheint nun vor allem für Pächter mit festen Dienst- und Abgabenpflichten gebraucht worden zu sein. Mit der Angleichung und Fixierung von Abgaben und Diensten seit dem 9. Jahrhundert scheinen die rechtsständischen Unterschiede zwischen den verschiedenen halbfreien und minderfreien Personengruppen im grundherrschaftlichen Kontext zu verschwinden und der Begriff homo sich als allgemeine Bezeichnung durchzusetzen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Litus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.litus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)