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Precarium (deu)

Precarium: Präkarie; besondere Form der Landleihe.

Im klassisch-römischen Recht bezeichnete precarium die jederzeit widerrufbare, unentgeltliche Überlassung zumeist von Grund und Boden auf unbestimmte Dauer. Diese Bedeutung überdauerte im nachklassischen Recht; jedoch entwickelte sich seit der frühen Kaiserzeit auch ein precarium, welches sich durch die Vereinbarung von Zinszahlungen und einer Begrenzung der zeitlichen Dauer auszeichnete. In den spätantiken Quellen verschwindet der Begriff precarium nahezu vollständig. Isidor von Sevilla war der Begriff jedoch noch bekannt und verstand darunter die Gewährung eines usufructus auf ein Gebet (preces) hin. Vom 6. Jahrhundert an ist das precarium im fränkischen Reich nachweisbar und scheint sich vom späten 7. Jahrhundert ab, vermutlich vor allem über die Praxis der Kirchen, Land zu verleihen, rasch zu verbreitet zu haben. Grundsätzlich bestand ein fränkisches precarium aus der Übertragung von Grundbesitz verbunden mit der Verpflichtung zu Abgaben und Diensten, wobei das Eigentum am betreffenden Grund beim Gebenden verblieb, der Nießbrauch jedoch an den Empfänger ging und die Vereinbarung bei Nichterfüllung der Verpflichtungen widerrufen werden konnte. Bereits im 7. Jahrhundert findet sich eine große Bandbreite von Transaktionen, die als precaria bezeichnet wurden, jedoch, personalisiert und angepasst an die jeweiligen Bedürfnisse, über diese enge Definition hinausgreifen. Wurden zunächst im Rahmen der Landleihe zwei Dokumente ausgefertigt, die precaria des Landnehmers sowie die praestaria des Landverleihers, schwand diese Aufteilung ab dem 8. Jahrhundert zugunsten eines einzigen Dokumentes, in welchem Bestandteile der beiden älteren Ausfertigungen verbunden wurden. Bezeichnete precarium zunächst nur das Dokument selbst, konnte der Begriff seit Mitte des 9. Jahrhunderts für die ihm zugrundeliegende Landleihe verwendet werden. Für diese setzte sich Mitte des 11. Jahrhunderts wiederum der Begriff beneficium durch, das sich durch die Verbindung mit Dienstverpflichtungen zum Lehen wandelte, während precarium nun zum Begriff für an den Herrn zu leistende Abgaben wurde.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Precarium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.precarium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)