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Clericus (deu)

Clericus: Geistlicher, Kleriker. Vom griechischen κληρικός, abgeleitet aus κλῆρος („Los“, als clerus ins Lateinische übernommen).

Clerus entwickelte sich im 3. Jahrhundert zur Bezeichnung für Personen, die ein kirchliches Amt ausüben. Die clerici werden als Diener Gottes und der Kirche verstanden und von den laici abgegrenzt. Nach spätantikem und frühmittelalterlichem Verständnis war für die Ausübung eines kirchlichen Amtes nicht zwangsläufig eine Weihe notwendig. Während die Angehörigen des höheren Klerus ausnahmslos durch Handauflegung und Weihegebetwozu ausschließlich Bischöfe befugt warenordiniert wurden, blieb die Weihe durch Handauflegung für die niederen Ämter die Ausnahme. Die Aufnahme in den Klerus war stets von der Tonsurierung begleitet. Die Anzahl der angenommenen Weihegrade bzw. Ämter variierte im Laufe der Zeit, umfasste jedoch generell sechs bis neun Grade, wobei die Weihegrade üblicherweise in aufsteigender Reihenfolge erteilt wurden. Dabei wurden für gewöhnlich Bischof, Priester und Diakon zum höheren Klerus (dem sacerdotium bzw. den ordines maiores) gerechnet, während Subdiakon, Akolyth (Messgehilfe), Exorzist, Lektor, Ostarier (Torhüter) und Psalmist zum niederen Klerus (dem ministerium bzw. den ordines minores) zählten. Der Begriff clerici konnte dabei höhere Weihegrade ausschließen und nur für Kleriker niedrigen Ranges verwendet werden.

MR

Empfohlene Zitierweise:

Röben, Marieke, "Clericus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.clericus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-18)