Referendarius: Referendar.
Das Amt des referendarius entstand Anfang des 5. Jahrhunderts am römischen Kaiserhof. Referendarii bildeten eine besondere Gruppe unter den notarii, besaßen Zugang zum Kaiser, hielten ihm direkten Vortrag, vermittelten den Verkehr mit den Provinzen, unterstützten ihn in rechtlichen Fragen und dienten ihm als persönliche Beauftragte1
HL