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Referendarius (deu)

Referendarius: Referendar.

Das Amt des referendarius entstand Anfang des 5. Jahrhunderts am römischen Kaiserhof. Referendarii bildeten eine besondere Gruppe unter den notarii, besaßen Zugang zum Kaiser, hielten ihm direkten Vortrag, vermittelten den Verkehr mit den Provinzen, unterstützten ihn in rechtlichen Fragen und dienten ihm als persönliche Beauftragte. Am merowingischen Königshof leiteten referendarii die königliche Kanzlei, dienten als Rechtsberater des Königs und scheinen administrative und fiskalische Angelegenheiten übernommen zu haben. Ausgezeichnet durch große Königsnähe traten referendarii häufig in den geistlichen Stand über und übernahmen im Anschluss an ihre Tätigkeit bei Hof Bischofsämter.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Referendarius", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.referendarius.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)