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Maior (deu)

Maior: wörtlich groß, weit; im zeitlichen Kontext auch älter; in Bezug auf die soziale Stellung auch groß, mächtig, reich.

Im Frühmittelalter diente maior, synonym verwendet zu vil(l)icus, actor oder agens als Bezeichnung für einen Verwalter auf landwirtschaftlichen Gütern (Fronhofverwalter, Meier. In die Zuständigkeit des maior fielen neben der Planung und Durchführung der Arbeitsdienste auch die Sammlung der Abgaben, die Instandhaltung des Herrenhofes und der Wirtschaftsanlagen sowie die Anleitung der landlosen Arbeitskräfte auf dem Herrenhof. Im Gegensatz zum antiken vil(l)icus handelte es sich beim frühmittelalterlichen maior nicht um einen speziell für die Verwaltung des Landgutes abgeordneten Sklaven oder Freigelassenen, sondern um einen abhängigen Bauern, der von seinen eigenen Erträgen lebte und in seinem eigenen Haus wohnte. Das Amt des maior war nicht erblich, sondern beruhte auf Ernennung. Die Wahl fiel dabei wohl auf Personen, die über entsprechende soziale Macht verfügten, innerhalb der Domäne Einfluss zu nehmen. Im 11. Jahrhundert scheinen die maiores nicht mehr selbst landwirtschaftlich tätig gewesen zu sein, sondern nahmen vor allem Tätigkeiten der Rechtsprechung und der Verwaltung wahr. Sozial hatten sie sich nunmehr als Gruppe von den Bauern abgesetzt und orientierten sich an adlig-ritterlichen Lebensformen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Maior", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.maior.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)