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Pascuarium (deu)

Pascuarium: Weidezoll.

Beim frühmittelalterlichen pascuarium handelte es sich anfänglich um eine dem fiscus geschuldete Abgabe, die wohl auf römische Praxis zurückging. Sie musste für das Recht der Beweidung öffentlicher Ländereien entrichtet werden und beinhaltete möglicherweise auch Abgaben für den Schutz, die Hege und Pflege des Weideviehs. Mit der Übertragung der Abgabenerhebung vom fiscus auf die Kirchen für deren eigenes Land im Laufe der Merowingerzeit fand das pascuarium auch Eingang in den grundherrschaftlichen Bereich und war nun gegenüber dem Landeigentümer zu erbringen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Pascuarium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.pascuarium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)