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Donatio pro remedio animae (deu)

Donatio pro remedio animae: die Schenkung als Heilmittel für die Seele.

Schenkungen und Stiftungen pro remedio animae entstanden aus der Erwartungshaltung heraus, dass mit der Gabe von Eigentum Gesundheit (salus) und Lohn (merces) für die Seele (anima) erworben werden können. Diese Erwartung speist sich aus dem christlichen Verständnis des Gebens von Almosen (elemosyna), die dem Schenker oder Stifter positiv gegen begangene Sünde (peccatum) angerechnet werden. Die Ursprünge dieser Schenkungen und Stiftungen sind vermutlich mit dem Totengedenken (memoria) verbunden, sie werden häufig auch für verstorbene Angehörige, z.B. die Eltern, gegeben. Nachweisen lässt sich das Verfahren zunächst ab dem frühen 7. Jh. in Südgallien, von dort verbreitet es sich im Gefolge der christlichen Missionsbewegungen bis nach Nordeuropa. Die Schenkung oder Stiftung pro remedio animae bildet zudem eine Ausnahme bezüglich des üblichen Verwandtenerbrechtes. Bei der Gabe für das Seelenheil verfügt der Erblasser frei über einen Teil oder die Gesamtheit seines Erbes (hereditas). Man bezeichnet diese Schenkungen oder Stiftungen daher als Freiteil, das heißt als unabhängig von der in den Rechten festgelegten Erbfolge vergebenem Erbteil.

Empfangen und verwaltet werden diese Schenkungen und Stiftungen von der Kirche. Sie allein vermittelt das Seelenheil an die Gebenden (so etwa durch die Aufnahme der Namen in geleistete Gebetsdienste) und verfügt zudem über den weiteren Nutzen der Gaben zum sündenlindernden Zweck (z.B. in der Armenfürsorge).

BAS

Suggested Citation Form:

Schmidt, Bahne, "Donatio pro remedio animae", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.pro_remedio_animae.deu001/passage/all] (Accessed on: 2025-11-12)