Coniugium: wörtlich „die Verbindung“, „die Vermischung“, in Bezug auf Personen „die Ehe“1
In der Antike hatten nur freie Männer und freie Frauen das conubium (das Recht, eine Ehe zu schließen). Unfreie konnten bis zum Ende der Spätantike lediglich ein contubernium (eine faktische Verbindung ohne die juristischen Konsequenzen einer rechtsgültigen Ehe) eingehen2
BQ