Agnatio: ursprünglich das Nachgeboren werden, die Nachkommenschaft, später die (männliche) Verwandtschaft väterlicherseits1
Im klassisch-römischen juristischen Sprachgebrauch bezeichnete agnatio alle männlichen Personen, die unter der patria potestas desselben pater familias standen oder gestanden hätten, falls dieser noch gelebt hätte2
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