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Agnatio (deu)

Agnatio: ursprünglich das Nachgeboren werden, die Nachkommenschaft, später die (männliche) Verwandtschaft väterlicherseits.

Im klassisch-römischen juristischen Sprachgebrauch bezeichnete agnatio alle männlichen Personen, die unter der patria potestas desselben pater familias standen oder gestanden hätten, falls dieser noch gelebt hätte. Im allgemeinen Sprachgebrauch der römischen Antike diente agnatio der Bezeichnung der männlichen Verwandtschaft oder der männlichen Verwandten, jeweils in männlicher Linie. Agnatio wurde dabei synonym zu agnati benutzt; wobei agnatus sich, im Gegensatz zur agnatio, immer auf Freie und nie auf Sklaven oder Unfreie bezog. Eine besondere Gruppe der agnati bildeten die consanguinei, jene Geschwister, die einen gemeinsamen Vater teilten. Wörtlich eigentlich die Blutsverwandten, diente consanguineus im allgemeinen Sprachgebrauch der Bezeichnung eines Verwandten bis zum 3. Grad, beziehungsweise seit dem Ende des 9. Jahrhunderts bis zum 4. Grad. Jene Blutsverwandten, die keine agnati waren, wurden als cognati bezeichnet. Seit der Spätantike wandelte sich die Verwendung von agnati und cognati von „männlichen Verwandten in männlicher Linie“ und „Blutsverwandten“ hin zur allgemeinen Bezeichnung für die Verwandten väterlicher- beziehungsweise mütterlicherseits.

BQ

Empfohlene Zitierweise:

Quintelier, Bart, "Agnatio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.agnatio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)