Civis: wörtl. „Bürger“, „Bürgerin“1
In der Antike konnte sich der Bürgerbegriff sowohl auf die Zugehörigkeit einer Person zu einer Stadt als auch zu einem Staatswesen beziehen. Im klassischen römischen Recht waren, verbunden mit dem Status als Freier, Steuer- und Wehrpflicht, aktives und passives Wahlrecht sowie der durch das römische Recht zukommende Rechtsschutz zentrale Merkmale des civis2
HL