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Possessio (deu)

Possessio: Besitz.

Die ursprünglich im römischen Recht angelegte klare begriffliche Scheidung von possessio (Besitz) und dominium (auch proprietas, Eigentum) wurde im Laufe der Spätantike aufgeweicht. Possessio konnte in der Folge nicht mehr nur die tatsächliche Gewalt über eine Sache bezeichnen, sondern auch gleichbedeutend mit Eigentum verwendet werden. Die Vorstellung von Besitz und Eigentum bestand trotz dieser terminologischen Aufweichung jedoch fort, so dass zur Kennzeichnung der beiden Rechtszustände nun auf ihre wesentlichen Charakteristika beschreibenden Zusätze zurückgegriffen wurde. Diese Praxis kennzeichnet auch die Verwendung von possessio im frühen Mittelalter, das sich nun allgemein als Bezeichnung für das Innehaben einer Sache findet, ohne dabei eine fest umrissene Bedeutung zu haben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Possessio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-02-08), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.possessio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-25)