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Dominus (deu)

Dominus: der Herr, auch im Sinne von Hausherr oder Eigentümer.

Im häuslichen Bereich als Anrede der Kinder für den Vater oder der Ehefrau für ihren Ehemann üblich und darüber hinaus auch im gesellschaftlichen Verkehr verwendet. Im rechtlichen Sinne bezeichnet dominus den Eigentümer von Gegenständen, unfreien Personen, Geschäften oder Erbschaften. Seit der Spätantike wird dominus zudem auch für Personen mit beschränkten dinglichen Rechten an einer Sache, etwa Großgrundbesitzer, gebraucht. Im Prinzipat entwickelt sich dominus zudem als Anrede für den Herrscher, eine Ehrbezeichnung, die im Frühmittelalter schließlich auch für weltliche und geistliche Große gebraucht wurde.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Dominus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.dominus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-03)