Peculium: Sondergut, de-facto-Vermögen eines Sklaven oder auch einer anderen, der patria potestas unterworfenen Person1 Zum peculium von Söhnen vgl.
Peculium bezeichnete in der Antike ein dem Sklaven durch seinen Herrn eingeräumtes Sondergut, das der Sklave selbst, getrennt vom patrimonium seines Herrn, verwaltete2
HL