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Accusare (deu)

Accusare: Anklagen, beschuldigen.

Im römischen Recht findet sich accusare als typisches Verb in Verbindung mit der Klage vor Gericht. In den frühmittelalterlichen Rechtsquellen findet es sich in den Leges nur selten, jedoch häufiger in den Kapitularien, zumeist in Verbindung mit dem Kirchenrecht oder antikem Sprachgebrauch. Im zeitgenössischen Verständnis scheint accusare wie das ebenfalls gebräuchliche interpellare weniger mit „klagen“ oder „anklagen“ verbunden, als vielmehr mit „jemandem ein Unrecht vorwerfen“. In diesem Sinne findet sich accusare auch im vor- und außergerichtlichen Bereich gebraucht.

HL

Suggested Citation Form:

Lößlein, Horst, "Accusare", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2025-08-26), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.accusare.deu001/passage/all] (Accessed on: 2025-11-12)