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Magister militum (deu)

Magister militum: Heermeister.

Die Ursprünge des magister militum gehen auf Konstantin den Großen zurück, unter welchem mit dem magister equitum und dem magister peditum zwei neue Ämter für den Oberbefehl über die Kavallerie beziehungsweise die Fußtruppen der Feld- und Grenzarmee geschaffen wurden. Beide Amtsträger übernahmen bald den Befehl auch über gemischte Verbände und wurden seit Theodosianus, oft in Verbindung mit comes, auch als magister equitum et peditum, magister utriusque militae oder magister militum bezeichnet. Neben der Armeeführung gehörten das Recht zur Rekrutierung und die Strafgewalt über die Soldaten zu ihren Kompetenzen, nicht jedoch deren Versorgung mit annonae oder ihre Ausrüstung mit Waffen. Magistri militum übernahmen darüber hinaus auch außermilitärische Funktionen und konnten etwa in kirchliche Angelegenheiten eingreifen. Seit Constantius II. wurde zwischen den magistri militum praesentales in der unmittelbaren Umgebung des Kaisers und weiteren magistri militum, die in bestimmten Regionen, wie etwa Gallien, den Oberbefehl übernahmen, unterschieden. Neben dem magister militum als Heermeister sind für die Kaiserzeit auch andere militärische und nichtmilitärische Ämter mit dem magister-Titel belegt. Es handelt sich bei diesen im Wesentlichen um Exerziermeister und Werkmeister (etwa im Bauwesen. Für die Zeit nach dem 5. Jahrhundert ist der magister militum bislang nahezu unerforscht.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Magister militum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.magister_militum.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-18)