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Res publica (deu)

Res publica: wörtlich „die öffentliche Sache“; Gemeinwesen, Staatswesen.

Nach ciceronischem Verständnis bezeichnete res publica die Angelegenheiten und Belange des Volkes (populus) und damit alle Angelegenheiten dieser Gemeinschaft. Im Rahmen der Entwicklungen der späten Republik stellte Cicero später die res publica als vom Volk ausgehende Staatsform dem monarchischen regnum gegenüber. In der Folge konnte res publica sowohl allgemein für ein Staatsgebilde, in der Spätantike nahezu ausschließlich für das römische Reich, als auch für eine bestimmte Staatsform, in welcher die öffentlichen Angelegenheiten dem Volk obliegen, verwendet werden. Nach dem 6. Jahrhundert kaum noch in Gebrauch, erlebte der Begriff res publica mit der Herrschaft Ludwigs des Frommen eine Renaissance. Der res publica-Begriff des 9. Jahrhunderts knüpfte an den ciceronischen an und setzte ihn mit den Angelegenheiten des Volkes gleich, nun jedoch nicht als Opposition, sondern in Konkurrenz zu regnum. Betonte letzterer Begriff die herrschaftlichen Komponenten, so zielte res publica auf die öffentliche Ordnung, der jedes Mitglied des Gemeinwesens, inklusive des Herrschers, verpflichtet war. Im Sinne öffentlicher Angelegenheiten konnte res publica nunmehr auch synonym für fiscus verwendet werden.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Res publica", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.res_publica.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-20)