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Notitia (deu)

Notitia: wörtlich Bekanntsein, Nachricht.

Seit der Spätantike findet sich notitia (neben breve oder auch memoratorium) als Bezeichnung von Aufzeichnungen, Nachrichten und Verzeichnissen mit unterschiedlichsten Inhalten. In der Forschung wird seit Heinrich Brunner notitia als Terminus für objektiv verfasste Beweisurkunden, deren Zweck nicht in der Begründung eines Rechtsgeschäftes, sondern in der Dokumentation von Zeugen desselben lag, verwendet und der c(h)arta als subjektiv vom Veräußerer formulierten, ein Rechtsgeschäft herstellenden Urkunde gegenübergestellt. Diese moderne Verwendung ist jedoch gelöst vom Gebrauch des Begriffes in den Quellen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Notitia", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.notitia.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)