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Traditio (deu)

Traditio: Übergabe, Verschaffung des Besitzes an einer Sache.

Im klassischen römischen Recht bezeichnete traditio die formfreie Übergabe von Sachen aller Art durch den Eigentümer zum Übereignungszweck. Um Eigentum zu verschaffen, musste sie mit einer iusta causa (etwa einem Kauf, einer Schenkung, einer Hochzeitsgabe oder Ähnlichem) verbunden sein. Im Falle von Kaufgeschäften war die traditio wohl an die Zahlung des Preises gebunden. In der Spätantike fand die traditio zumeist öffentlichvor Zeugen oder durch Inserierung in die öffentlichen Bücherstatt. Zugleich begann sich die Trennung zwischen Rechtsgeschäft und Eigentumsübereignung aufzulösen, so dass die traditio für den Eigentumserwerb wohl nicht mehr zwingend erforderlich war. Die Bezeichnung traditio lebte auch im frühen Mittelalter fort, nahm aber nun fränkische Formen an und konnte etwa mittels festuca oder auch carta erfolgen. Entscheidend blieb die Öffentlichkeit der Übereignung. Die traditio wurde nun zum konstitutiven Bestandteil der Eigentumsübertragung, scheint jedoch häufig mit der Zahlung des vereinbarten Preises zusammengefallen zu sein und wurde nicht mehr regelmäßig beurkundet. An ihrer Stelle findet sich nun häufig eine Formel, die dem Erwerber die freie Verfügungsgewalt über das erworbene Gut zusichert und damit sinngemäß dessen Eigentum daran bestätigt.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Traditio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-01-11), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.traditio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-03)