Traditio: Übergabe, Verschaffung des Besitzes an einer Sache.
Im klassischen römischen Recht bezeichnete traditio die formfreie Übergabe von Sachen aller Art durch den Eigentümer zum Übereignungszweck1
HL

Traditio: Übergabe, Verschaffung des Besitzes an einer Sache.
Im klassischen römischen Recht bezeichnete traditio die formfreie Übergabe von Sachen aller Art durch den Eigentümer zum Übereignungszweck1
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