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Ambasciare (deu)

Ambasciare: Eine Nachricht oder einen Auftrag überbringen.

Bei ambasciare handelt es sich um einen in nachrömischer Zeit aufkommenden Begriff wohl keltischer Herkunft, mit dem Tätigkeiten im Sinne von „eine Nachricht überbringen“ bezeichnet wurden. Besondere Bedeutung erhielt ambasciare im Zusammenhang mit der Urkundenausstellung. Hier finden sich in karolingischer Zeit hochranginge Personen in der Funktion des ambasciator. Bei diesem durfte es sich eher nicht um den bloßen Überbringer des Beurkundungsbefehl an die Königskanzlei gehandelt haben. Vielmehr war der ambasciator wohl derjenige, der den Beurkundungsakt für eine dritte Partei vor dem Herrscher initiierte und als Vermittler für diese die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm geprüften Bitte übernahm.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Ambasciare", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-08-23), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.ambasciare.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)