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Princeps (deu)

Princeps: Fürst.

Allgemein ist der princeps der Erste einer bestimmten (politischen) Gruppe von Menschen. Prinzipiell kann es damit auch jederzeit mehrere principes geben, wenn innerhalb einer Gruppe verschiedene Personen als gleichranging angesehen werden. Im römischen Gebrauch wurde seit Augustus († 14) der Kaiser als princeps bezeichnet, ohne dass der Terminus jemals zum Bestandteil der kaiserlichen Titulatur wurde. Der Gebrauch von princeps blieb damit unbestimmt, so dass auch vornehme Privatpersonen, aber auch Würdenträger außerhalb des Reiches als principes bezeichnet werden konnten. Diese Offenheit des Gebrauchs setzt sich auch im frühen Mittelalter fort. Als princeps konnte der König bezeichnet werden, doch ebenso der Große, dem wie dem König bestimmte Herrschaftsrechte wie die Verteilung von honores zukamen und der gegenüber der Kirche bestimmte Schutzpflichten übernahm. In diesem Sinne wurden auch ab dem 8. Jahrhundert die Hausmeier und andere Große zu principes, deren Gebrauch des Titels ihren Anspruch auf Herrschaft und Gleichrangigkeit unterstrich, ohne zugleich die Königswürde innezuhaben. Ab der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts wurde principes zunehmend auch zur offiziellen Bezeichnung der Großen um den Herrscher.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Princeps", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.princeps.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)