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Lex Salica (deu)

Lex Salica: Das salische Recht. Herkunft und Bedeutung von salicus sind unklar: Eine mögliche Wurzel ist das germ. *saljon für „Gefährte, Freund, Mitstreiter, Geselle, Genosse, Kamerad“; Lex Salica wäre entsprechend „das gemeine Recht“.

Verweise auf die Lex Salica können sich sowohl auf mündliche Rechtsgewohnheiten als auch auf kodifiziertes Recht beziehen. Die Entstehungszeit und -umstände der verschriftlichten Lex Salica sind umstritten. Zumeist wird sie den letzten Jahren der Herrschaft Chlodwigs (507-511) zugerechnet, wiederholt aber auch in frühere Zeit datiert. Vermutlich war ihre Entstehung das Ergebnis eines bereits zuvor eingesetzten Akkulturationsprozesses mit der römischen Kultur, in welchem das Beispiel römischer Rechtskodifizierung wie im Fall der Westgoten und Burgunder zur Verschriftlichung eines eigenen Rechts führte. Insgesamt zeichnet die schriftliche Fassung der Lex Salica das Bild einer Gesellschaft waffentragender Kleinbauern, die ihren Boden in Eigenwirtschaft bestellten. Die Lex Salica sollte wohl nicht in Konkurrenz zum römischen Recht treten, sondern vermutlich mittels Privilegierung gegenüber der romanischen Bevölkerung die fränkische Identität stärken. Ursprünglich war ihr Geltungsbereich wohl auf den nordgallischen Raum beschränkt. Nach Chlodwigs Tod wurde ihre Geltung wohl auf weitere Reichsteile ausgedehnt. In ihrer ursprünglichen Fassung (in der Forschung als Pactus legis Salicae bezeichnet) bestand sie aus 65 Titeln, wuchs jedoch im Laufe der Zeit unter Einbezug römisch und christlich gefärbter Rechtssätze auf bis zu 100 Titel an. Wohl in der Zeit Chlothars II. († 629/630) entstand mit der Lex Ribuaria eine überarbeitete Fassung der Lex Salica. In karolingischer Zeit scheint die Lex Salica besonderes Interesse gefunden zu haben. Aus der Zeit Karls des Großen finden sich zwei größere Überarbeitungen (Fassungen E, ca. 788/9, und K, um 800), welche die zuvor teilweise unverständlich gewordenen Textzeugen vereinheitlichten, korrigierten, ergänzten und erläuterten sowie den Umfang der Lex Salica auf 70 Titel reduzierten. Das Interesse an der Lex Salica als Rechtstext scheint gegen Mitte des 9. Jahrhunderts zu Gunsten der Kapitularien und des römischen Rechts nachgelassen zu haben.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Lex Salica", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-03-30), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.lex_salica.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)