Pignus: Pfand.
Das spätantike römische Recht kannte nach dem Verschwinden der hypotheca mit rem obligari, oppignerare und pignus eine Reihe von Begrifflichkeiten zur Bezeichnung von Pfändern1
HL
Pignus: Pfand.
Das spätantike römische Recht kannte nach dem Verschwinden der hypotheca mit rem obligari, oppignerare und pignus eine Reihe von Begrifflichkeiten zur Bezeichnung von Pfändern1
HL
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