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Extraneus/extranea persona (deu)

Extraneus/extranea persona: Der Fremde; die nicht dazugehörige Person.

Der Begriff extraneus steht in Abgrenzung zum Eigenen (proprium). So können etwa Ländereien, Völker oder auch Rechte, die sich von den Eigenen abgrenzen lassen, als extraneus bezeichnet werden. Auf Personen bezogen ist der extraneus jemand, der von außerhalb kommt und der der eigenen familia fremd ist. Im weiteren Sinne wird extraneus damit auch, neben anderen Termini wie peregrinus oder alienus, als Bezeichnung für den Fremden gebraucht.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Extraneus/extranea persona", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2024-03-13), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.extraneus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)