Raptus: Frauenraub.
Seit der Spätantike bezeichnete raptus im rechtlichen Sinne die Entführung einer Frau durch einen Mann gegen den Willen ihrer Verwandten mit dem Ziel, eine Eheschließung herbeizuführen1 Vgl.
HL
Raptus: Frauenraub.
Seit der Spätantike bezeichnete raptus im rechtlichen Sinne die Entführung einer Frau durch einen Mann gegen den Willen ihrer Verwandten mit dem Ziel, eine Eheschließung herbeizuführen1 Vgl.
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