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Raptus (deu)

Raptus: Frauenraub.

Seit der Spätantike bezeichnete raptus im rechtlichen Sinne die Entführung einer Frau durch einen Mann gegen den Willen ihrer Verwandten mit dem Ziel, eine Eheschließung herbeizuführen. Der raptus diente der Umgehung der Muntgewalt der Verwandten über die Frau und damit der Notwendigkeit ihrer Zustimmung zu einer Ehe. Das römische Recht sah für den Entführer wie auch die Frau, hatte sie ihre Zustimmung zur Entführung gegeben, die Todesstrafe vor. Ablehnung fand der Frauenraub auch in den frühmittelalterlichen Leges. Sie sahen hohe Bußgelder vor, deren Höhe sich etwa im burgundischen Recht an der Frage der Zustimmung der Frau zur Entführung und ihrer Unversehrtheit orientierte. Ächtung fand der Frauenraub darüber hinaus auch im Kirchenrecht. Generell galt die Ablehnung der Gültigkeit einer auf einen raptus folgenden Eheschließung. Anerkennung fand diese lediglich, wenn es zu einer Übereinkunft zwischen Entführer und den Inhabern der Muntgewalt über die Frau kam und Verlobung (sponsio) wie auch Dotierung stattfanden.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Raptus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-08-23), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.raptus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-26)