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Ministerium (deu)

Ministerium: Amt, Aufgabe, Dienst.

Mit dem Begriff ministerium wurden in der römischen Kaiserzeit die Aufgaben und Aktivitäten untergeordneter Amtsträger bezeichnet. Dieser Sprachgebrauch wirkte auch im frühen Mittelalter fort, wo der Begriff zunächst auf die Tätigkeiten der Bediensteten von Königen und weltlichen und geistlichen Amtsträgern bezogen wurde. Später kam es zu einer Bedeutungsausweitung und um 800 wurden auch Ämter und Amtsbereiche aller Amtsträger als ministerium bezeichnet. Diese Entwicklung fand 823 ihren Abschluss, als Ludwig der Fromme sein Kaisertum als ministerium bezeichnete. Hintergrund dieser Entwicklung war ein sich durch christliche Vorstellungen veränderndes Verständnis von ministerium als besonderem Dienst, dem sowohl eine gewisse Spiritualität als auch eine Ausrichtung auf die Gemeinschaft innewohnte. In diesem Verständnis war ein ministerium eine zu einem bestimmten Zweck übertragene Aufgabe, mit welcher spezifische Verpflichtungen einhergingen. Das Kaisertum Ludwigs des Frommen wurde in diesem Verständnis zu einem ministerium in Stellvertretung Christi, aus dem sich etwa die Pflichten der Armenfürsorge und der correctio der Gesellschaft im christlichen Sinne ableiteten.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Ministerium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.ministerium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)