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Appennis (deu)

Appennis: abgeleitet von (ap)pendere, aushängen, aufhängen.

Der Terminus appennis findet sich einzig in Formelsammlungen des gallo-fränkischen Raumes und bezeichnet ein Rechtsdokument, das bei Verlust von Besitztiteln ausgestellt wurde, beziehungsweise die bei einem solchen Verlust zu verfolgende Prozedur. Das appennis-Dokument stellte dabei keine Erneuerung der verlorenen Rechtsdokumente dar, sondern diente der Sicherung des von Zeugen festgestellten Besitzstandes zum Zeitpunkt ihres Verlustes. Das appennis-Verfahren scheint auf römische Wurzeln zurückzugehen und findet sich in den Formelsammlungen in zwei Varianten. In beiden wurde zunächst der Verlust der Rechtsdokumente vor Zeugen festgestellt und vor die Municipalversammlung gebracht. Der romanischen Tradition folgend wurde sodann eine Erklärung über den Verlust ausgefertigt und für drei Tage öffentlich ausgehängt. Erfolgte in diesen Tagen kein Widerspruch, folgte die Inserierung der Erklärung in die gesta municipalia. Die sogenannte fränkische Fassung weicht davon insofern ab, als hier zwei Dokumente ausgefertigt wurden, von denen eines ebenfalls öffentlich ausgehängt wurde, das andere jedoch beim Geschädigten verblieb. Eine befristete Einspruchsmöglichkeit scheint hier nicht mehr existiert zu haben. In der Karolingerzeit scheinen die doppelte Ausfertigung und der öffentliche Aushang durch eine Appelation an den Herrscher ersetzt worden zu sein. Herrscherurkunden, in welchen verloren gegangene Rechtstitel erneuert wurden, kennen den Begriff appennis jedoch nicht mehr, sondern wurden als pancarta bezeichnet.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Appennis", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2021-12-09), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.appennis.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-07-06)