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Publicus (deu)

Publicus: Öffentlich.

Im römischen Gebrauch bedeutete publicus sowohl „offiziell, im Namen des Staates“ wie auch „Handlung in der Öffentlichkeit“ bzw. „an die Öffentlichkeit adressierte Handlung“. Diese Doppeldeutigkeit lebte auch im frühen Mittelalter fort. Publicus deutete nun auf die Öffentlichkeit einer Person, Institution oder Handlung hin und konnte sich ebenso auf das Königtum, den Fiskus, eine Kirche oder eine Gemeinde beziehen. Gemeint war damit aber weniger eine abstrakte Körperschaft, als vielmehr das öffentliche Tätigkeitsfeld derselben. Unterschieden wurde dieses öffentliche Tätigkeitsfeld vom privaten, so dass auch eine öffentliche Person wie der Herrscher zugleich über eine private Sphäre und privates Eigentum verfügte. Publicus bildete mithin den Gegenbegriff zu privatus, der alleine lebenden oder nur im eigenen Namen sprechenden Person.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Publicus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.publicus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)