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Concilium, consilium (deu)

Concilium, consilium: Konzil, Synode; Versammlung von Bischöfen. Synonym gebraucht zu synodus. In der modernen Forschung wird concilium gelegentlich zur Bezeichnung größerer Konzilien gebraucht, synodus dagegen für kleinere.

Im lateinischen ist concilium einer der zentralen Begriffe zur Bezeichnung von Zusammenkünften und Versammlungen. Auch im kirchlichen Kontext wurde concilium in diesem Sinne gebraucht, vor allem zur Bezeichnung bestimmter Bischofsversammlungen (Konzilien, Synoden). Konzilien konnten auf drei Ebenen stattfinden: als Provinzialsynoden bestehend aus den Bischöfen einer Kirchenprovinz (Diözese) unter Vorsitz des Erzbischofs; als provinzübergreifende Reichssynoden, im fränkischen Reich zumeist unter Vorsitz des Herrschers; als ökumenische Konzilien mit Bischöfen aus der gesamten christlichen Welt. Der Ablauf von Konzilien unterlag Regeln (ordines) und sah bestimmte Zeremonien vor. Konzilien sind wesentliche Strukturelemente der Kirche und Ausdruck ihrer kollegialen Struktur. Sie dienten der Klärung glaubensdogmatischer Fragen, der Ordnung des kirchlichen Lebens, als Forum für Disziplinarfälle und Streitigkeiten sowie zur Klärung administrativer Fragen. Reichssynoden boten dem Herrscher Gelegenheit, sich zu präsentieren und auf die Bischöfe Einfluss zu nehmen. Die von den Synoden gesetzten allgemeinen Rechtsnormen (canones) wurden gesammelt und bildeten eine der Grundlagen des Kirchenrechts.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Concilium, consilium", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.concilium.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)