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Synodus (deu)

Synodus: Synode, Konzil, Versammlung von Bischöfen. Aus dem Griechischen (σύνοος, „Zusammenkunft“, „Versammlung“) übernommen. Synonym gebraucht zu concilium. In der modernen Forschung wird concilium gelegentlich zur Bezeichnung größerer Konzilien gebraucht, synodus dagegen für kleinere.

Bei den griechischen Christen wurde σύνοος zur Bezeichnung für die Versammlung der Bischöfe eines Gebietes zur Beratung und Beschlussfassung. Im Lateinischen wurde der Begriff als concilium übersetzt oder seit Mitte des 4. Jahrhunderts als Lehnwort synodus wiedergegeben. In der Folge wurden beide Begriffe zu Synonymen für Konzilien/Synoden, wobei der Gebrauch von synodus im Laufe der Zeit zunahm. Konzilien konnten auf drei Ebenen stattfinden: als Provinzialsynoden bestehend aus den Bischöfen einer Kirchenprovinz (Diözese) unter Vorsitz des Erzbischofs; als provinzübergreifende Reichssynoden, im fränkischen Reich zumeist unter Vorsitz des Herrschers; als ökumenische Konzilien mit Bischöfen aus der gesamten christlichen Welt. Der Ablauf von Konzilien unterlag Regeln (ordines) und sah bestimmte Zeremonien vor. Konzilien sind wesentliche Strukturelemente der Kirche und Ausdruck ihrer kollegialen Struktur. Sie dienten der Klärung glaubensdogmatischer Fragen, der Ordnung des kirchlichen Lebens, als Forum für Disziplinarfälle und Streitigkeiten sowie zur Klärung administrativer Fragen. Reichssynoden boten dem Herrscher Gelegenheit, sich zu präsentieren und auf die Bischöfe Einfluss zu nehmen. Die von den Synoden gesetzten allgemeinen Rechtsnormen (canones) wurden gesammelt und bildeten eine der Grundlagen des Kirchenrechts.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Synodus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.synodus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)