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Libellus Repudii (deu)

Libellus Repudii: Scheidungsbrief.

Scheidungsbriefe sind aus dem römischen Recht und der Bibel bekannt, für das frühe Mittelalter jedoch nur in den Formelsammlungen überliefert. Einvernehmliche Scheidungen waren im spätantiken römischen Recht immer möglich. Starke Reglementierung fand die einseitige Scheidung: Hier differenzierte das römische Recht für beide Ehepartner zwischen verschiedenen Scheidungsgründen, die eine Scheidung ohne, beziehungsweise mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich Wiederheirat und Vermögen möglich machten. In den Leges finden sich Regelungen zur einvernehmlichen Scheidung nur vereinzelt, prinzipiell scheint sie aber möglich gewesen zu sein. Häufiger finden sich dagegen Regelungen zu den Folgen der einseitigen Scheidung, wobei dieses Recht vor allem dem Mann zukommt, die grundlose Scheidung allerdings mit starken Vermögensnachteilen für diesen verbunden ist. Abgelehnt wurde die Scheidung von der Kirche, die die Ehe als besonderes Band ansah, das nur in besonderen Fällen aufgelöst werden durfte. Einfluss auf die weltliche Gesetzgebung fand diese Position jedoch erst Mitte des 8. Jahrhunderts, als zunächst das Recht auf Wiederheirat nach der Scheidung und sodann die Scheidungsgründe auf Ehebruch seitens der Frau eingeschränkt wurden. Ab Mitte des 9. Jahrhunderts begann dann das augustinische Bild der Unauflöslichkeit der Ehe den kirchlichen Diskurs zu dominieren.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Libellus Repudii", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.libellus_repudii.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)