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Canonicus (deu)

Canonicus: Kanoniker, „jemand, der nach der Regel lebt“; vom Griechischen κανών für „Regel“, „Richtschnur“, „Synodalbeschlusshergeleitet.

Canonici treten erstmals Anfang des 6. Jahrhunderts in den Quellen als Kleriker einer Kirche in Erscheinung, die auf einer bestimmten Liste (matricula) ebendieser Kirche standen und von dieser ihren Unterhalt bezogen. Mit den Bemühungen der Karolinger, klare Trennlinien zwischen den im 8. Jahrhundert zwar nominell distinkten, praktisch aber oft schwer unterscheidbaren Kleriker- und Mönchsgemeinschaften zu schaffen, wurde den Klerikern mit der institutio canonicorum ein Regelwerk gegeben, das sie zur vita canonica, einer in canones festgehaltenen Lebensweise, anhielt. Canonicus wurde nun als „jemand, der nach der Regel lebt“, verstanden und grenzte die so bezeichneten Kleriker von den Mönchen ab. Hinter der Bezeichnung stand jedoch noch kein formalisiertes Konzept, sondern eine Vielzahl von Lebensformen, deren Kern das Leben in Gemeinschaft war. Canonici war dabei zunächst nur eine Bezeichnung neben anderen Sammelnamen wie clerus, fratres oder servi Dei für die Angehörigen solcher Gemeinschaften. Erst in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts entwickelte sich die institutio canonicorum zu einer autoritativen Norm. Neben den nach der karolingischen institutio lebenden canonici saeculares bildeten sich im 11. Jahrhundert die nach einer neuen, schärferen Regel lebenden canonici regulares heraus.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Canonicus", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.canonicus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-12-23)