Mallus, auch mallum: Gerichtsversammlung, Gerichtsstätte, Gericht. Als Verb (ad)mallare auch gebraucht für „vorladen“, „anklagen“. Germanolatinismus abgeleitet von *maϸla- (Rede, Versammlung), entspricht dem althochdeutschen mahal, mal1
Mallus bezeichnete in fränkischer Zeit, weitgehend synonym zu placitum verwendet, eine Gerichtsversammlung oder einen Gerichtstermin. Im Unterschied zum offener gebrauchten placitum scheint mallus dabei eine starke Konnotation zur Gerichtsversammlung unter Vorsitz eines Grafen besessen zu haben2
HL