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Mallus, mallum (deu)

Mallus, auch mallum: Gerichtsversammlung, Gerichtsstätte, Gericht. Als Verb (ad)mallare auch gebraucht für „vorladen“, „anklagen“. Germanolatinismus abgeleitet von *maϸla- (Rede, Versammlung), entspricht dem althochdeutschen mahal, mal.

Mallus bezeichnete in fränkischer Zeit, weitgehend synonym zu placitum verwendet, eine Gerichtsversammlung oder einen Gerichtstermin. Im Unterschied zum offener gebrauchten placitum scheint mallus dabei eine starke Konnotation zur Gerichtsversammlung unter Vorsitz eines Grafen besessen zu haben. Derartige Versammlungen fanden in regelmäßigen Abständen statt, konnten aber auch zur Regelung dringender Fälle zwischen diesen Terminen einberufen werden. Auf dem mallus wurden durch ein Tribunalbestehend aus Vorsitzendem (zumeist dem Grafen) und Beisitzern (rachinburgi oder boni homines) – unterschiedlichste Streitfälle verhandelt, aber auch Eidesleistungen oder Transaktionen aufgezeichnet und bezeugt. Zur Teilnahme am mallus berechtigt waren ausschließlich Freie. Unfreie mussten durch ihren Herrn vertreten werden. In nachkarolingischer Zeit scheint mallus durch placitum als Bezeichnung für Gerichtsversammlungen abgelöst worden zu sein.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Mallus, mallum", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-03-30), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.mallus.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-11-21)