Donatio: Schenkung.
Mit Konstantin dem Großen († 337) wurde die donatio zu einem Rechtsgeschäft eigener Art, das wie der Kauf eine unmittelbare Eigentumsübertragung bewirkte1 Im klassischen römischen Recht stellte die donatio dagegen kein selbständiges Rechtsgeschäft dar, sondern war lediglich eine iusta causa für eine Eigentumsübereignung (traditio).
HL