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Adoptio (deu)

Adoptio: Adoption, Annahme einer Person an Kindes statt.

Im weiteren Sinne beschrieb adoptio seit der Antike eine Reihe sozialer Beziehungen, die auf die Implementierung spiritueller Elternschaft und die Sicherung von caritas abzielten, so etwa im christlichen Kontext das Verhältnis Gottes zum Gläubigen oder des Taufpaten zum Täufling. Im engeren Sinne bezeichnete adoptio einen rechtlichen Vorgang, durch welchen eine Person eine andere an Kindes statt annahm. Im klassischen römischen Recht schied die adoptierte Person im Zuge der Adoption durch einen pater familias aus ihrer angestammten Familie aus, wurde dessen patria potestas unterworfen und zum voll erbberechtigten Mitglied seiner Familie. Im Laufe der Spätantike wurde das Adoptionsrecht auch auf Personen ohne patria potestas ausgedehnt. Bis auf wenige Fälle verblieb das adoptierte Kind nun jedoch in seiner angestammten Familie, erwarb allerdings zusätzlich zu seinen aus dieser Familienmitgliedschaft resultierenden Erbrechten auch die am Vermögen des Adoptierenden. Das fränkische Recht kannte keine Adoption im klassisch-römischen Sinn, sondern lediglich adoptionsähnliche Institute wie die Affatomie (Erbvergabevorschriften, die es nach der Lex Ribuaria unter Bedingung der Kinderlosigkeit erlaubten, vor dem König durch eine Urkunde oder traditio vor Zeugen eine Person als heres einzusetzen.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Adoptio", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2022-03-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.adoptio.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-23)