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Archipresbyter (deu)

Archipresbyter: Erzpriester; Bezeichnung des Ersten im Presbyteriatskollegium.

Die Bezeichnung archipresbyter ist erstmals um 411 nachgewiesen. Zunächst handelte es sich wohl um den weiheältesten Priester, der jedoch bald zum Stellvertreter des Bischofs in sakralen Angelegenheiten aufstieg und vom Bischof selbst, mit Zustimmung des Kathedralpresbyteriums, ernannt wurde. In Anwesenheit des Bischofs sorgte der archipresbyter für die Ordnung in der Kirche und im Gottesdienst. Außerdem hatte er die Aufsicht über die Presbyter. In Abwesenheit des Bischofs vertrat er diesen bei der Predigt, der Messfeier und der Spendung der Sakramente oder auch auf Synoden. Im Rang stand er wegen seiner sakralen Aufgaben zunächst über dem Archidiakon (archidiaconus), der den Bischof in Verwaltungsangelegenheiten vertrat, blieb an Bedeutung jedoch bald hinter diesem zurück. Seit Mitte des 6. Jahrhunderts sind auch auf dem Land archipresbyter belegt. Sie standen Pfarreien mit mehreren Presbytern vor, insbesondere solchen in vici oder castra. Diesen archipresbyter kamen die Aufsicht über die übrigen Presbyter, das Abhalten der Gottesdienste, das Spenden der Sakramente und die Verwaltung des Pfarreivermögens zu. Mit der ständig zunehmenden Zahl der Kirchen seit dem 8. Jahrhundert wuchs auch die Zahl solcher Pfarreisprengel unter Leitung eines archipresbyter, zu dessen Aufgaben nun zudem die jährliche Visitation von Klerus und Kirchen des Sprengels mit Berichterstattung an den Bischof gehörte. Seit dem 9. Jahrhundert finden sich an Stelle dieser archipresbyter zunehmend Dekane.

HL

Empfohlene Zitierweise:

Lößlein, Horst, "Archipresbyter", in: Formulae-Litterae-Chartae. Neuedition der frühmittelalterlichen Formulae, Hamburg (2023-10-10), [URL: https://werkstatt.formulae.uni-hamburg.de/texts/urn:cts:formulae:elexicon.archipresbyter.deu001/passage/all] (letzter Aufruf: 2024-04-27)