Archipresbyter: Erzpriester; Bezeichnung des Ersten im Presbyteriatskollegium.
Die Bezeichnung archipresbyter ist erstmals um 411 nachgewiesen1 Brief des Hieronymus an Rusticus, c. 15, MPL 22, Sp. 1080. Vgl. C. G. Fürst, Archipresbyter, Sp. 901. J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 5, gibt das Jahr 390 an, jedoch ohne Quellenangabe.. Zunächst handelte es sich wohl um den weiheältesten Priester, der jedoch bald zum Stellvertreter des Bischofs in sakralen Angelegenheiten aufstieg und vom Bischof selbst, mit Zustimmung des Kathedralpresbyteriums, ernannt wurde2 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 7f.; W. Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts I, S. 155.. In Anwesenheit des Bischofs sorgte der archipresbyter für die Ordnung in der Kirche und im Gottesdienst. Außerdem hatte er die Aufsicht über die Presbyter. In Abwesenheit des Bischofs vertrat er diesen bei der Predigt, der Messfeier und der Spendung der Sakramente3 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 8-14. Auch das Bußwesen konnte dem archipresbyter vom Bischof übertragen werden. oder auch auf Synoden4 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 19f.. Im Rang stand er wegen seiner sakralen Aufgaben zunächst über dem Archidiakon (archidiaconus), der den Bischof in Verwaltungsangelegenheiten vertrat, blieb an Bedeutung jedoch bald hinter diesem zurück5 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 27f.. Seit Mitte des 6. Jahrhunderts sind auch auf dem Land archipresbyter belegt. Sie standen Pfarreien mit mehreren Presbytern vor, insbesondere solchen in vici oder castra. Diesen archipresbyter kamen die Aufsicht über die übrigen Presbyter, das Abhalten der Gottesdienste, das Spenden der Sakramente und die Verwaltung des Pfarreivermögens zu6 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 32-36; E. Griffe, Les origines, S. 19-21. Griffe sieht bei diesen den Titel archipresbyter vor allem als Ehren-, nicht als Amtstitel.. Mit der ständig zunehmenden Zahl der Kirchen seit dem 8. Jahrhundert wuchs auch die Zahl solcher Pfarreisprengel unter Leitung eines archipresbyter, zu dessen Aufgaben nun zudem die jährliche Visitation von Klerus und Kirchen des Sprengels mit Berichterstattung an den Bischof gehörte7 W. Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts I, S. 316f.. Seit dem 9. Jahrhundert finden sich an Stelle dieser archipresbyter zunehmend Dekane8 J. Sägmüller, Die Entwicklung, S. 46-53; E. Griffe, Les origines, S. 16f.; W. Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts I, S. 316f..
HL